Arbeit ist ein wichtiger Teil eines erfüllten Lebens
Unsere
Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben.
Arbeiten zu können und zu dürfen besitzt auch für den Menschen mit Behinderung einen enorm hohen Stellenwert im Bezug auf soziale Kompetenz und Einbindung in das gesellschaftliche Leben.
Wir bieten auf 210 Arbeitsplätzen in verschieden Bereichen diese Möglichkeit in einem geschützten Rahmen.
Unsere Zielstellung ist es, geeignete Personen auf eine Tätigkeit auf dem allgemeinen ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten.
Unsere qualifizierten Mitarbeiter sorgen für eine individuelle angemessene berufliche Bildung und fachgerechte handwerkliche Anleitung der Beschäftigten der WfbM.
Wirtschaftliche Grundsätze
Den Beschäftigten im Arbeitsbereich wird ein Entgelt gezahlt, das der Leistung aus den erzielten Arbeitsergebnissen und der angemessenen erbrachten Leistung entspricht.
Sie werden wie andere Arbeitnehmer kranken-, pflege- und rentenversichert. Zu den üblichen Leistungen gehören die Organisation der Beförderung zur Werkstatt (nach Klärung der Kostenübernahme) und ein Mittagessen.
Gesetzliche Grundlagen
- "SGB IX" (9. Sozialgesetzbuch)
- "WVO“ (Werkstättenverordnung)
- "WMVO“ (Werkstätten-Mitwirkungsverordnung)
Die Kosten für einen Werkstattplatz im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich tragen die Deutschen Rentenversicherungen oder die Bundesagentur für Arbeit. Diese Träger fördern die Maßnahme in den ersten 27 Monaten (maximal). Im Anschluss erfolgt bei Eignung die Übernahme in der Arbeitsbereich der Werkstatt, was durch den überörtlichen Sozialhilfeträger finanziert wird.